03.06.2010, 16:38
Klage gegen Umsetzung der Elektronischen Kennzeichnung beschlossen
Die außerordentliche Mitgliederversammlung der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände e. V. hat den einstimmigen Beschluss gefasst, in einem Eil- und Klageverfahren den Kampf gegen die elektronische Kennzeichnung, die Anwendung der Einzeltierkennzeichnung und auch den damit verbundenen Verwaltungsaufwand fortzusetzen.
Bislang waren alle Aktivitäten nicht von dem erwünschten Erfolg gekrönt. Daher bleibt der Schafwirtschaft und damit der VDL keine andere Möglichkeit, als diesen Rechtsweg vorzunehmen. Vor dieser Entscheidung haben sich die Mitgliedsverbände ausführlich juristisch beraten lassen. Die Argumente, die für den Rechtsstreit sprechen, sind vielfältig. So stellt die Einzeltierkennzeichnung und insbesondere die Ergänzung um die elektronische Kennzeichnung keine Verbesserung einer erfolgreichen Seuchenbekämpfung dar. Vielmehr führt sie zu erheblichen Erschwernissen. Hinzu kommen Bedenken der Wettbewerbsgleichheit im Binnenmarkt, weil andere Tierarten nicht erfasst und ganze Staaten ausgenommen sind, sowie Gesichtspunkte des Tierschutzes. Trotz des naturgemäß bestehenden Prozessrisikos sieht die VDL gute Gründe, um gegen die EU-Verordnung Nr. 21/2004 zu klagen mit dem Ziel, eine Rückkehr zur Bestandskennzeichnung zu erreichen - dies auch, um die laufenden politischen Bemühungen in Brüssel zu unterstützen. Außerdem besteht jetzt mit der verpflichtenden Einführung der Elektronik und des Registers C die letzte Möglichkeit, dagegen im Eilverfahren vorzugehen.Es ist davon auszugehen, dass diese Beschlussfassung der VDL und damit der gesamten deutschen Schafwirtschaft auch in der politischen Landschaft zu mehr Gehör für die Sorgen und Nöte der Schafhalter führen wird. Dieser VDL-Kampf, der kurzfristig aufgenommen wird und bei dem drei ausgewählte Schäfereien für die VDL klagen werden, ist natürlich mit erheblichen Kosten verbunden, die die VDL und die Landesverbände nicht alleine tragen können.
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A U F R U F Daher rufen wir jeden Schafhalter auf, diesen Kampf finanziell zu unterstützen. Egal, wie groß Ihre Unterstützung ist, jeder Geldbetrag ist herzlich willkommen und zeigt, dass wir hier auch für Sie den Kampf vornehmen. Wir bitten Sie daher ganz herzlich, Ihren persönlichen Unterstützungsbeitrag unter dem Stichwort "Rechtsstreit Kennzeichnung" auf das Konto des
Landesschafzuchtverbandes Niedersachsen
Bankhaus Hallbaum, Hannover
BLZ 250 601 80, Konto-Nr.: 52 373
zu überweisen.
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Diese Gelder werden dann gebündelt über die VDL für den Rechtsstreit eingesetzt und wir hoffen, dass hier in jedem Fall ein klares Signal gesetzt werden kann. Die Einnahmen werden ausschließlich für den Rechtsstreit und zur Begleichung der Rechtsanwaltskosten eingesetzt.
Die außerordentliche Mitgliederversammlung der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände e. V. hat den einstimmigen Beschluss gefasst, in einem Eil- und Klageverfahren den Kampf gegen die elektronische Kennzeichnung, die Anwendung der Einzeltierkennzeichnung und auch den damit verbundenen Verwaltungsaufwand fortzusetzen.
Bislang waren alle Aktivitäten nicht von dem erwünschten Erfolg gekrönt. Daher bleibt der Schafwirtschaft und damit der VDL keine andere Möglichkeit, als diesen Rechtsweg vorzunehmen. Vor dieser Entscheidung haben sich die Mitgliedsverbände ausführlich juristisch beraten lassen. Die Argumente, die für den Rechtsstreit sprechen, sind vielfältig. So stellt die Einzeltierkennzeichnung und insbesondere die Ergänzung um die elektronische Kennzeichnung keine Verbesserung einer erfolgreichen Seuchenbekämpfung dar. Vielmehr führt sie zu erheblichen Erschwernissen. Hinzu kommen Bedenken der Wettbewerbsgleichheit im Binnenmarkt, weil andere Tierarten nicht erfasst und ganze Staaten ausgenommen sind, sowie Gesichtspunkte des Tierschutzes. Trotz des naturgemäß bestehenden Prozessrisikos sieht die VDL gute Gründe, um gegen die EU-Verordnung Nr. 21/2004 zu klagen mit dem Ziel, eine Rückkehr zur Bestandskennzeichnung zu erreichen - dies auch, um die laufenden politischen Bemühungen in Brüssel zu unterstützen. Außerdem besteht jetzt mit der verpflichtenden Einführung der Elektronik und des Registers C die letzte Möglichkeit, dagegen im Eilverfahren vorzugehen.Es ist davon auszugehen, dass diese Beschlussfassung der VDL und damit der gesamten deutschen Schafwirtschaft auch in der politischen Landschaft zu mehr Gehör für die Sorgen und Nöte der Schafhalter führen wird. Dieser VDL-Kampf, der kurzfristig aufgenommen wird und bei dem drei ausgewählte Schäfereien für die VDL klagen werden, ist natürlich mit erheblichen Kosten verbunden, die die VDL und die Landesverbände nicht alleine tragen können.
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A U F R U F Daher rufen wir jeden Schafhalter auf, diesen Kampf finanziell zu unterstützen. Egal, wie groß Ihre Unterstützung ist, jeder Geldbetrag ist herzlich willkommen und zeigt, dass wir hier auch für Sie den Kampf vornehmen. Wir bitten Sie daher ganz herzlich, Ihren persönlichen Unterstützungsbeitrag unter dem Stichwort "Rechtsstreit Kennzeichnung" auf das Konto des
Landesschafzuchtverbandes Niedersachsen
Bankhaus Hallbaum, Hannover
BLZ 250 601 80, Konto-Nr.: 52 373
zu überweisen.
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Diese Gelder werden dann gebündelt über die VDL für den Rechtsstreit eingesetzt und wir hoffen, dass hier in jedem Fall ein klares Signal gesetzt werden kann. Die Einnahmen werden ausschließlich für den Rechtsstreit und zur Begleichung der Rechtsanwaltskosten eingesetzt.
